STRAUB Umwelttechnologie
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Gemäss VDI 6022 ist der Betreiber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Die VDI 6022 gilt für alle Aufenthaltsräume in Gebäuden.
Diese Richtlinie gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten,
die die Zuluftqualität beeinflussen. Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität
beeinflussen können.
Die Zielsetzung gilt auch für Prozessluftanlagen (im Sinne dieser Richtlinie sind das Anlagen die als Maßnahme
zur Erfüllung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder der Biostoffverordnung (BioStoffV)
eingesetzt werden). Dabei sind die Besonderheiten bei der Konstruktion, zur Kontrolle des Hygienezustands und zur Festlegung der Vergleichsluft sowie prozessspezifischer Emissionen im Zusammenhang
mit gesetzlichen Regelwerken zu beachten.
Die Richtlinie gibt unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen Planungs-, Errichtungs-, Instandhaltungs-
und Betriebshinweise und beschreibt dazu Prüfverfahren und Prüfkriterien für RLT-Anlagen und -Geräte.