Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime z.B. Legionellen sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher
Anlagen zu minimieren.
Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
gemäss 42. BImSchV und VDI 2047-2
Gemäss 42. BImSchV und VDI 2047-2 hat der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage den Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene gemäß §4 des Arbeitsschutzgesetzes wahrzunehmen und zu erfüllen. Der Betreiber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In einer
Betriebsanweisung müssen die Schutz- und Hygienemaßnahmen beschrieben sein.
Bei einem möglichen Auftreten von Legionellen, Pseudomonaden oder z. B. Schimmelpilzen schreibt die VDI 2047-2 vor auch die
Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie bei der Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. entsprechenden Bioziden) die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV) zu berücksichtigen.
Grenzwerte für Legionellen und Pseudomonaden orientieren sich entsprechend VDI 2047-2 am
Trinkwasser und bereits geringste Verunreinigungen erfordern Gegenmassnahmen wie Reinigungen und Desinfektionen.
Empfehlungen zur MSR-Technik für den technisch und hygienisch einwandfreien Betrieb
Wir bieten Ihnen eine Komplettlösung zur Sicherung eines hygienegerechten Betriebs ihrer Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider
um die gesetzlichen Handlungs-pflichten gemäß 42. BImSchV und VDI 2047-2 für einen effizienten und einwandfreien Betrieb zu erfüllen.
Ortstermin zur hygienisch-technischen Überprüfung der Verdunstungskühlanlage oder Nassabscheider
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
Entwicklung von Maßnahmenplänen bei Grenzwertüberschreitungen
Unterstützung bei der Erstellung von Betriebstagebüchern, Betriebsanweisungen etc.
Konsequente Hygieneüberwachung und Kühlwassercontrolling durch regelmäßige Probenahme durch unsere Hygiene-Experten und der
Analyse im akkreditierten Prüflaboratorium
Ergreifung schneller und wirksamer Gegenmaßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen
Beratung zu Biozid-Einsatz, Korrossionsschutz und einer hygienisch-technischen Betriebsweise
Beratung bei Instandhaltungsmassnahmen, Verkehrssicherungspflicht, Betreiberpflicht