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STRAUB Umwelttechnologie

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Rückkühlwerke & Verdunstungskühlanlagen

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime z.B. Legionellen sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren.

Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern

gemäss 42. BImSchV und VDI 2047-2

 

  • Gemäss 42. BImSchV und VDI 2047-2 hat der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene gemäß §4 des Arbeitsschutzgesetzes wahrzunehmen und zu erfüllen. Der Betreiber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In einer Betriebsanweisung müssen die Schutz- und Hygienemaßnahmen beschrieben sein.
  • Bei einem möglichen Auftreten von Legionellen, Pseudomonaden oder z. B. Schimmelpilzen schreibt die VDI 2047-2 vor auch die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie bei der Verwendung von Gefahrstoffen (z. B. entsprechenden Bioziden) die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu berücksichtigen.
  • Grenzwerte für Legionellen und Pseudomonaden orientieren sich entsprechend VDI 2047-2 am Trinkwasser und bereits geringste Verunreinigungen erfordern Gegenmassnahmen wie Reinigungen und Desinfektionen.
  • Empfehlungen zur MSR-Technik für den technisch und hygienisch einwandfreien Betrieb

Wir bieten Ihnen eine Komplettlösung zur Sicherung eines hygienegerechten Betriebs ihrer Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider um die gesetzlichen Handlungs-pflichten gemäß  42. BImSchV und VDI 2047-2 für einen effizienten und einwandfreien Betrieb zu erfüllen.

  • Ortstermin zur hygienisch-technischen Überprüfung der Verdunstungskühlanlage oder Nassabscheider
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Entwicklung von Maßnahmenplänen bei Grenzwertüberschreitungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebstagebüchern, Betriebsanweisungen etc.
  • Konsequente Hygieneüberwachung  und Kühlwassercontrolling durch regelmäßige Probenahme durch unsere Hygiene-Experten und der Analyse im akkreditierten Prüflaboratorium
  • Ergreifung schneller und wirksamer Gegenmaßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen
  • Beratung zu Biozid-Einsatz, Korrossionsschutz und einer hygienisch-technischen Betriebsweise
  • Beratung bei Instandhaltungsmassnahmen, Verkehrssicherungspflicht, Betreiberpflicht 
  • Überwachung evtl. erforderlicher technischer Sanierungsmassnahmen
  • Behördlich verpflichtende Anlagenmeldung über KaVKA-42.BV
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